Rechtssache T-369/17: Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2018 — Winkler/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche — Entscheidung zur Festsetzung der Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre — Angemessene Verfahrensdauer — Anspruch auf rechtliches Gehör — Rechtssicherheit — Gleichbehandlung — Vertrauensschutz — Haftung — Materieller Schaden)
C2592018DE3510120180607DE0048351351
Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2018 — Winkler/Kommission
(Rechtssache T-369/17) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Beamte — Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche — Entscheidung zur Festsetzung der Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre — Angemessene Verfahrensdauer — Anspruch auf rechtliches Gehör — Rechtssicherheit — Gleichbehandlung — Vertrauensschutz — Haftung — Materieller Schaden)“2018/C 259/48Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Bernd Winkler (Grange, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Kässens)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und L. Radu Bouyon)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Kommission vom 26. September 2016, mit der auf einen Antrag des Klägers auf Übertragung seiner vor dem Eintritt in den Dienst der Union erworbenen Ruhegehaltsansprüche hin die Zahl der im Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union anzurechnenden ruhegehaltsfähigen Dienstjahre festgesetzt wurde, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch die Rechtsverstöße der Kommission bei der Bearbeitung dieses Übertragungsantrags entstanden sein soll.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
( 1 ) ABl. C 249 vom 31.7.2017.
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