15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/47
Urteil des Gerichts vom 5. März 2019 — Yellow Window/EIGE
(Rechtssache T-439/17) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Erbringung von Dienstleistungen für die Durchführung einer Studie über die weibliche Genitalverstümmelung - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Begründungspflicht - Kohärenz zwischen den Anmerkungen und der in Punkten ausgedrückten Note - Außervertragliche Haftung)
(2019/C 139/46)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Yellow Window NV (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Ost und M. Vanderstraeten)
Gegenstand
Erstens Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EIGE vom 8. Mai 2017, mit der das Angebot, das die Klägerin im Rahmen des Vergabeverfahrens EIGE/2017/OPER/04 eingereicht hatte, abgelehnt wurde, sowie der Entscheidungen, mit denen das von der Gesellschaft Y eingereichte Angebot ausgewählt und der Auftrag an diese vergeben wurde, zweitens Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der aufgrund dieser Entscheidungen entstanden sein soll, und drittens, hilfsweise, Klage auf Entschädigung wegen der bei der Vergabe dieses Auftrags begangenen Unregelmäßigkeiten
Tenor
1.
Die Entscheidung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) vom 8. Mai 2017, mit der das Angebot, das die Yellow Window NV im Rahmen des Vergabeverfahrens EIGE/2017/OPER/04 eingereicht hatte, abgelehnt wurde, sowie die Entscheidungen vom 8. Mai 2017, mit denen das von der Gesellschaft Y eingereichte Angebot ausgewählt und der Auftrag an diese vergeben wurde, werden für nichtig erklärt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Yellow Window trägt 25 % ihrer eigenen Kosten, und das EIGE trägt seine eigenen Kosten und 75 % der Kosten, die Yellow Window entstanden sind.
(1) ABl. C 338 vom 9.10.2017.
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