25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/28
Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2018 — Arca Capital Bohemia/Kommission
(Rechtssache T-441/17) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend das Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Allgemeine Vertraulichkeitsvermutung - Pflicht zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung - Überwiegendes öffentliches Interesse))
(2019/C 72/36)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Arca Capital Bohemia a.s. (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Nedelka)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouchagiar und A. Buchet)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung zum einen der in der Antwort der Kommission vom 13. März 2017 auf den ursprünglichen Antrag auf Zugang zu Dokumenten betreffend ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen enthaltenen Entscheidung und zum anderen des Beschlusses C(2017) 3129 final der Kommission vom 4. Mai 2017 über die Verweigerung dieses Zugangs
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Arca Capital Bohemia a.s. trägt die Kosten.
(1) ABl. C 347 vom 16.10.2017.
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