20.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 172/29
Urteil des Gerichts vom 26. März 2019 — Griechenland/Kommission
(Rechtssache T-480/17) (1)
(EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Griechenland getätigte Ausgaben - Punktuelle und pauschale finanzielle Berichtigungen - Cross-Compliance - Kontrolle der Grundanforderungen an die Betriebsführung - Risikoanalyse - Beurteilung des finanziellen Schadens - Begründungspflicht - Verhältnismäßigkeit)
(2019/C 172/40)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Kanellopoulos und A. Vasilopoulou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und A. Sauka)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1144 der Kommission vom 26. Juni 2017 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2017, L 165, S. 37), soweit er der Hellenischen Republik infolge der Untersuchung mit der Referenznummer ΧC/2014/002/GR punktuelle und pauschale finanzielle Berichtigungen in Höhe von insgesamt 1 182 054,17 Euro aufgrund von Schwächen bei der Anwendung der „Cross-Compliance“ (EGFL und ELER) auferlegt
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 357 vom 23.10.2017.
Full & Egal Universal Law Academy