4.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 82/51
Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018 — De Loecker/EAD
(Rechtssache T-537/17) (1)
((Öffentlicher Dienst - EAD - Bedienstete auf Zeit - Mobbing - Antrag auf Beistand - Ablehnung des Antrags - Recht auf Anhörung - Haftung))
(2019/C 82/59)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Stéphane De Loecker (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt J.-N. Louis und Rechtsanwältin N. de Montigny, dann Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und R. Spac)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV, gerichtet zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des EAD vom 10. Oktober 2016, den Antrag des Klägers auf Beistand nach den Art. 12a und 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union abzulehnen, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Entscheidung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 10. Oktober 2016, den Antrag von Herrn Stéphane De Loecker auf Beistand nach den Art. 12a und 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union abzulehnen, wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Der EAD wird zur Tragung der Kosten verurteilt.
(1) ABl. C 347 vom 16.10.2017.
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