19.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 280/34
Urteil des Gerichts vom 6. Juni 2019 — EIB/Syrien
(Rechtssache T-542/17) (1)
(Schiedsklausel - Darlehensvertrag „Port of Tartous“ Nr. 22057 - Nichterfüllung des Vertrags - Rückzahlung der ausgezahlten Beträge - Verzugszinsen - Versäumnisverfahren)
(2019/C 280/49)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Investitionsbank (zunächst vertreten durch P. Chamberlain, T. Gilliams, F. Oxangoiti Briones und J. Shirran, dann durch F. Oxangoiti Briones, J. Klein und J. Shirran als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt D. Arts und T. Cusworth, Solicitor)
Beklagte: Arabische Republik Syrien
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung der Arabischen Republik Syrien zur Rückzahlung der im Rahmen des Darlehensvertrags „Port of Tartous“ Nr. 22057 geschuldeten Beträge zuzüglich Verzugszinsen
Tenor
1.
Die Arabische Republik Syrien wird verurteilt, an die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Investitionsbank (EIB), 20 609 429,45 Euro zurückzuzahlen.
2.
Der genannte Betrag erhöht sich vom 9. August 2017 bis zum Tag der Zahlung um Verzugszinsen auf die Hauptsummen und die vertraglichen Zinsen. Die Verzugszinsen werden nach der Methode berechnet, die in Art. 3 Abs. 2 des am 22. Mai 2003 zwischen der EIB und der Arabischen Republik Syrien geschlossenen und am 17. Mai 2006, am 21. Mai 2007 sowie am 10. Juli 2008 geänderten Darlehensvertrags „Port of Tartous“ Nr. 22057 vorgesehen ist.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die Arabische Republik Syrien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 369 vom 30.10.2017.
Full & Egal Universal Law Academy