19.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 280/35
Urteil des Gerichts vom 6. Juni 2019 — EIB/Syrien
(Rechtssache T-543/17) (1)
(Schiedsklausel - Darlehensvertrag „Syrian Healthcare“ Nr. 21595 - Nichterfüllung des Vertrags - Rückzahlung der ausgezahlten Beträge - Verzugszinsen - Versäumnisverfahren)
(2019/C 280/50)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Investitionsbank (zunächst vertreten durch P. Chamberlain, T. Gilliams, F. Oxangoiti Briones und J. Shirran, dann durch F. Oxangoiti Briones, J. Klein und J. Shirran als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt D. Arts und T. Cusworth, Solicitor)
Beklagte: Arabische Republik Syrien
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung der Arabischen Republik Syrien zur Rückzahlung der im Rahmen des Darlehensvertrags „Syrian Healthcare“ Nr. 21595 geschuldeten Beträge zuzüglich Verzugszinsen
Tenor
1.
Die Arabische Republik Syrien wird verurteilt, an die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Investitionsbank (EIB), 62 646 209,04 Euro und 3 582 381,15 amerikanische Dollar (USD) zurückzuzahlen.
2.
Die genannten Beträge erhöhen sich vom 9. August 2017 bis zum Tag der Zahlung um Verzugszinsen auf die Hauptsummen und die vertraglichen Zinsen. Die Verzugszinsen werden nach der Methode berechnet, die in Art. 3 Abs. 2 des am 15. Juni 2002 zwischen der EIB und der Arabischen Republik Syrien geschlossenen und am 17. Oktober sowie am 29. November 2007 geänderten Darlehensvertrags „Syrian Healthcare“ Nr. 21595 vorgesehen ist.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die Arabische Republik Syrien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 369 vom 30.10.2017.
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