18.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/30
Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2019 — Duym/Rat
(Rechtssache T-549/17) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Verfahren zur Ernennung eines Referatsleiters - Stellenausschreibung - Ablehnung einer Bewerbung - Ernennung eines anderen Bewerbers - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Dienstliches Interesse - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Grundsatz der Nichtdiskriminierung))
(2019/C 103/38)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Frederik Duym (Ostende, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und R. Meyer)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der dem Kläger mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 mitgeteilten Entscheidung des beratenden Auswahlausschusses, mit der seine Bewerbung im Rahmen des Verfahrens zur Auswahl des Leiters des niederländischsprachigen Referats im Übersetzungsdienst des Rates abgelehnt wurde, sowie auf Aufhebung der nachfolgenden Entscheidung der Anstellungsbehörde des Rates vom 20. Dezember 2016, diese Stelle mit Frau A. zu besetzen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Frederik Duym trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union.
(1) ABl. C 347 vom 16.10.2017.
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