7.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 4/28
Urteil des Gerichts vom 8. November 2018 — Troszczynski/Parlament
(Rechtssache T-550/17) (1)
(Institutionelles Recht - Mitglied des Europäischen Parlaments - Vorrechte und Befreiungen - Beschluss, die parlamentarische Immunität aufzuheben - Tätigkeit ohne Zusammenhang mit dem Amt eines Abgeordneten - Verfahren zur Aufhebung der Immunität - Außervertragliche Haftung - Schaden - Kausalzusammenhang)
(2019/C 4/38)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Mylène Troszczynski (Noyon, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Wagner)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Dean und S. Alonso de León, dann S. Alonso de León, N. Görlitz und S. Seyr)
Gegenstand
Klage zum einen nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses vom 14. Juni 2017, mit dem das Parlament die Immunität der Klägerin aufgehoben hat, und zum anderen nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des von ihr geltend gemachten immateriellen Schadens
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Frau Mylène Troszczynski trägt die Kosten.
(1) ABl. C 357 vom 23.10.2017.
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