19.8.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 280/36
Urteil des Gerichts vom 6. Juni 2019 — EIB/Syrien
(Rechtssache T-588/17) (1)
(Schiedsklausel - Darlehensvertrag „Euphrates Drainage and Irrigation“ Nr. 80211 - Nichterfüllung des Vertrags - Rückzahlung der ausgezahlten Beträge - Verzugszinsen - Versäumnisverfahren)
(2019/C 280/51)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Investitionsbank (zunächst vertreten durch P. Chamberlain, T. Gilliams, F. Oxangoiti Briones und J. Shirran, dann durch F. Oxangoiti Briones, J. Klein und J. Shirran als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt D. Arts und T. Cusworth, Solicitor)
Beklagte: Arabische Republik Syrien
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung der Arabischen Republik Syrien zur Rückzahlung der im Rahmen des Darlehensvertrags „Euphrates Drainage and Irrigation“ Nr. 80211 geschuldeten Beträge zuzüglich Verzugszinsen
Tenor
1.
Die Arabische Republik Syrien wird verurteilt, an die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Investitionsbank (EIB), 2 184 271,58 Euro zurückzuzahlen.
2.
Der genannte Betrag erhöht sich vom 25. August 2017 bis zum Tag der Zahlung um Verzugszinsen zu einem jährlichen Satz von 3,5 % auf die Hauptsummen und die vertraglichen Zinsen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die Arabische Republik Syrien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 369 vom 30.10.2017.
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