2.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 295/23
Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2019 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-602/17) (1)
(EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Spanien getätigte Ausgaben - Schlüsselkontrollen - Anerkennungskriterien für Erzeugerorganisationen - Genehmigung der operationellen Programme - Verschiebung der Investitionen innerhalb desselben operationellen Programms - Vertrauensschutz)
(2019/C 295/29)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Sampol Pucurull und A. Gavela Llopis, dann A. Gavela Llopis und schließlich S. Jiménez García)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, W. Farrell und M. Morales Puerta)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1144 der Kommission vom 26. Juni 2017 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2017, L 165, S. 37), soweit hinsichtlich des Königreichs Spanien ein Betrag von 7 097 397,27 Euro von dieser Finanzierung ausgeschlossen wird
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 357 vom 23.10.2017.
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