18.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/32
Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2019 — Thun/EUIPO (Fisch)
(Rechtssache T-604/17) (1)
((Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Kein Antrag auf Verlängerung - Löschung des Geschmacksmusters bei Ablauf der Eintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Kumulative Voraussetzungen - Sorgfaltspflicht - Befugnisübertragung - Rechtsverlust))
(2019/C 103/41)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Thun SpA (Bozen, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Giordano)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: L. Rampini)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Juni 2017 (Sache R 1680/2016-3) über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Thun SpA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 369 vom 30.10.2017.
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