29.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 255/34
Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2019 — Siragusa/Rat
(Rechtssache T-616/17 RENV) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ausscheiden aus dem Dienst - Antrag auf Versetzung in den Ruhestand - Änderung der Bestimmungen des Statuts nach der Antragstellung - Widerruf einer früheren Entscheidung - Haftung)
(2019/C 255/44)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Sergio Siragusa (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Bontinck und Rechtsanwältin A. Guillerme)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Bauer und M. Veiga, dann M. Bauer und R. Meyer)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Rantala und Í. Ní Riagáin Düro, dann I. Lázaro Betancor und C. González Argüelles)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 12. November 2014, die frühere Entscheidung des Rates, mit der dem Antrag des Klägers vom 11. Juli 2013 auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand stattgegeben worden war, zu widerrufen, sowie auf Ersatz des finanziellen und immateriellen Schadens, der dem Kläger aufgrund dieser Entscheidung entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 12. November 2014, die frühere Entscheidung des Rates, mit der dem Antrag von Herrn Sergio Siragusa vom 11. Juli 2013 auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand stattgegeben worden war, zu widerrufen, wird aufgehoben.
2.
Der Rat wird verurteilt, an Herrn Siragusa einen Betrag von 5 000 Euro zuzüglich Verzugszinsen ab Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Zahlung in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatzes zuzüglich zwei Prozentpunkte zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird der Antrag auf Schadensersatz abgewiesen.
4.
Der Rat trägt seine eigenen Kosten und die Herrn Siragusa entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtssachen F-124/15 und T-678/16 P.
5.
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtssachen F-124/15 und T-678/16 P.
(1) ABl. C 414 vom 14.12.2015 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-124/15 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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