24.6.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/29
Urteil des Gerichts vom 30. April 2019 — Wattiau/Parlament
(Rechtssache T-737/17) (1)
(Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem - Erstattung der Krankheitskosten - Abkommen zwischen insbesondere der Union, Luxemburg und dem luxemburgischen Krankenhausverbund über die Preisgestaltung für Krankenhausleistungen, die den dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem angeschlossenen Personen gewährt werden - Einrede der Rechtswidrigkeit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Art. 18 Abs. 1 AEUV - Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte - Art. 39 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten)
(2019/C 213/28)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Francis Wattiau (Bridel, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Rantala und J. Van Pottelberge)
Streithelferin zur Unterstützung des Klägers: Vereinigung der Senioren des europäischen öffentlichen Dienstes (Association des seniors de la fonction publique européenne [SFPE], Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung zum einen der Entscheidung der Abrechnungsstelle des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems der Europäischen Union für Luxemburg, die aus dem Gehaltszettel Nr. 244 vom 25. Januar 2017 hervorgeht und mit der dem Kläger ein Betrag von 843,01 Euro auferlegt wird, und zum anderen der diese Entscheidung bestätigenden Entscheidung des Generalsekretärs des Parlaments als Anstellungsbehörde vom 2. August 2017
Tenor
1.
Die Entscheidung der Abrechnungsstelle des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems für Luxemburg, die aus dem Gehaltszettel Nr. 244 vom 25. Januar 2017 hervorgeht und mit der Herrn Francis Wattiau ein Betrag von 843,01 Euro, was 15 % der Arztrechnung vom 30. Mai 2016 entspricht, auferlegt wird, wird aufgehoben.
2.
Das Europäische Parlament trägt neben seinen eigenen Kosten die Herrn Wattiau entstandenen Kosten.
3.
Die Vereinigung der Senioren des europäischen öffentlichen Dienstes (SFPE) trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 32 vom 29.1.2018.
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