30.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/45
Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2019 — STIF-IDF/Kommission
(Rechtssache T-738/17) (1)
(Staatliche Beihilfen - Von Frankreich im Zeitraum 1994 bis 2008 durchgeführte Beihilferegelung - Vom STIF-IDF gewährte Investitionsbeihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Vorteil - Ausgleich für die mit der Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen verbundenen Kosten - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begründungspflicht)
(2019/C 328/49)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Syndicat Transport Île de France (STIF-IDF) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt B. Le Bret und Rechtsanwältin C. Rydzynski)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Armati, C. Georgieva-Kecsmar und T. Maxian Rusche)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2017/1470 der Kommission vom 2. Februar 2017 zu den Beihilferegelungen SA.26763 2014/C (ex 2012/NN), die von Frankreich zugunsten von Busverkehrsunternehmen in der Region Île-de-France durchgeführt wurden (ABl. 2017, L 209, S. 24)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Der Syndicat Transport Île de France (STIF-IDF) trägt neben seinen eigenen Kosten auch die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 22 vom 22.1.2018.