11.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 383/59
Urteil des Gerichts vom 10. September 2019 – Trasys International und Axianseu-Digital Solutions/EASA
(Rechtssache T-741/17) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - IT-Anwendungs- und Infrastrukturmanagementdienste - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an andere Bieter - Begründungspflicht - Prüfung des Vorliegens ungewöhnlich niedriger Angebote - Merkmale und Vorzüge erfolgreicher Angebote - Begründungsersuchen eines Bieters, der sich nicht in einer Ausschlusssituation befindet und dessen Angebot den Auftragsunterlagen entspricht)
(2019/C 383/66)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Trasys International GEIE (Brüssel, Belgien) und Axianseu-Digital Solutions SA (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Masson und G. Tilman)
Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit (Prozessbevollmächtigte: S. Rostren, E. Tellado Vásquez und H. Köppen im Beistand der Rechtsanwälte V. Ost, M. Vanderstraeten und F. Tulkens)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EASA vom 28. August 2017 über die Ablehnung des Angebots des Konsortiums der Klägerinnen im Rahmen der Ausschreibung EASA.2017.HVP.08 zu einem öffentlichen Auftrag betreffend IT-Anwendungs- und Infrastrukturmanagementdienste in Köln (Deutschland) und die Kaskadenvergabe des Auftrags an drei andere Bieter
Tenor
1.
Die Entscheidung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vom 28. August 2017, das Angebot des Konsortiums der Trasys International GEIE und der Axianseu-Digital Solutions SA im Rahmen der Ausschreibung EASA.2017.HVP.08 zu einem öffentlichen Auftrag betreffend IT-Anwendungs- und Infrastrukturmanagementdienste in Köln (Deutschland) abzulehnen und den öffentlichen Auftrag im Kaskadenverfahren an drei andere Bieter zu vergeben, wird für nichtig erklärt.
2.
Die EASA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 13 vom 15.1.2018.
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