1.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 220/36
Urteil des Gerichts vom 30. April 2019 — UPF/Kommission
(Rechtssache T-747/17) (1)
(Staatliche Beihilfen - Von Frankreich zugunsten seiner Häfen gewährte Befreiung von der Körperschaftsteuer - Beschluss, mit dem die Beihilfenregelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Bestehende Beihilfen - Begriff „wirtschaftliche Tätigkeit“ - Begründungspflicht - Verfälschungen des Wettbewerbs und Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung)
(2019/C 220/45)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Union des Ports de France — UPF (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Vannini und E. Moraïtou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und S. Noë)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2017/2116 der Kommission vom 27. Juli 2017 über die Beihilfe SA.38398 (2016/C, ex 2015/E), die Frankreich durchgeführt hat — Besteuerung von Häfen in Frankreich (ABl. 2017 L 332 S. 24)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen
2.
Die Union des Ports de France — UPF trägt die Kosten.
(1) ABl. C 32 vom 29.1.2018.
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