8.7.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 230/33
Urteil des Gerichts vom 16. Mai 2019 — Nerantzaki/Kommission
(Rechtssache T-813/17) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/331/16 - Zulassungsbedingungen - Entscheidung des Prüfungsausschusses, die Klägerin nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zuzulassen - Rechtsfehler)
(2019/C 230/41)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Eleni Nerantzaki (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt N. Korogiannakis, dann Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Mihaylova und L. Radu Bouyon, dann L. Radu Bouyon, D. Milanowska und B. Mongin)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung zum einen der Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 15. Mai 2017, die Klägerin nicht zur nächsten Phase des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/331/16 zuzulassen, und zum anderen der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. September 2017, mit der die Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses, sie nicht zur nächsten Phase dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, zurückgewiesen wurde
Tenor
1.
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 15. Mai 2017, Frau Eleni Nerantzaki nicht zur nächsten Phase des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/331/16 zuzulassen, wird aufgehoben.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 52 vom 12.2.2018.
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