6.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 178/22
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 6. April 2017 — Le Pen/Parlament
(Rechtssache T-86/17 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Mitglied des Europäischen Parlaments - Rückforderung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz gezahlt worden sind - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2017/C 178/31)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: Marion Anne Perrine Le Pen (Saint-Cloud, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Ceccaldi und J.-P. Le Moigne)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: G. Corstens und S. Seyr)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Generalsekretärs des Parlaments vom 5. Dezember 2016, mit dem festgestellt wird, dass der Antragstellerin ein Betrag von 298 497,87 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden und von ihr zurückzufordern sei, sowie der im Anschluss daran ergangenen Belastungsanzeige Nr. 2016-1560 vom 6. Dezember 2016
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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