28.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 283/51
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juli 2017 — Institute for Direct Democracy in Europe/Parlament
(Rechtssache T-118/17 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, einer politische Stiftung eine Finanzhilfe zu gewähren - Aussetzung der Vorfinanzierung - Pflicht zur Stellung einer Bankbürgschaft - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit))
(2017/C 283/80)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Institute for Direct Democracy in Europe ASBL (IDDE) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Plasschaert und E. Montens)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: C. Burgos und S. Alves)
Gegenstand
Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV, im Wege einstweiliger Anordnungen erstens den Vollzug des Beschlusses FINS-2017-28 des Parlaments vom 15. September 2016 über die der Klägerin gewährte Finanzierung auszusetzen, soweit mit ihm die Zahlung der Vorfinanzierung ausgesetzt wird, zweitens eine Befreiung von der Verpflichtung zu gewähren, als Voraussetzung für die Vorfinanzierung eine Bankbürgschaft zu stellen, sowie drittens dem Parlament aufzugeben, die Vorfinanzierung an die Klägerin auszuzahlen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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