19.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/29
Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichts vom 10. April 2017 — EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte/ACER
(Rechtssache T-123/17 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Energie - Entscheidung der ACER, mit der ein Antrag auf Zulassung zur Streithilfe in der Sache A-001-2017 [consolidated] abgewiesen wurde - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende Dringlichkeit))
(2017/C 195/41)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Antragstellerin: EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Rajal)
Antragsgegnerin: Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) (Prozessbevollmächtigte: P. Martinet und E. Tremmel)
Gegenstand
Antrag gestützt auf die Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung der ACER vom 17. Februar 2017, mit der der Antrag der Antragstellerin auf Zulassung zur Streithilfe in der Sache A-001-2017 (consolidated) abgewiesen wurde
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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