12.3.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 94/26
Beschluss des Gerichts vom 22. Januar 2018 — Cristalfarma/EUIPO — Novartis (ILLUMINA)
(Rechtssache T-157/17) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke ILLUMINA - Widerruf der angefochtenen Entscheidung - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache))
(2018/C 094/35)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Cristalfarma Srl (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Almaraz Palmero)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: M. King und D. Gája)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Novartis AG (Basel, Schweiz)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Januar 2017 (Sache R 1187/2016-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Novartis und Cristalfarma
Tenor
1.
Der Antrag der Cristalfarma Srl auf Aussetzung des Verfahrens wird zurückgewiesen.
2.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
3.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wird verurteilt, seine eigenen Kosten und die Kosten von Cristalfarma zu tragen.
4.
Die Novartis AG trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 129 vom 24.4.2017.