17.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 231/26
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 18. Mai 2017 — RW/Kommission
(Rechtssache T-170/17 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Beamte - Versetzung in Urlaub und in den Ruhestand - Ruhestandsalter - Art. 42c des Statuts - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung))
(2017/C 231/33)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: RW (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und A.-C. Simon)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung der Kommission vom 2. März 2017, den Kläger mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Urlaub im dienstlichen Interesse und von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen
Tenor
1.
Die Vollziehung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 2. März 2017, RW mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Urlaub im dienstlichen Interesse und von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen, wird ausgesetzt.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Full & Egal Universal Law Academy