Rechtssache T-197/17: Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 2018 — Abel u. a./Kommission (Außervertragliche Haftung — Umwelt — Annahme einer Verordnung über die Schadstoffemissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen durch die Kommission — Antrag auf Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden, die den Klägern entstanden sein sollen — Fehlen eines tatsächlichen und sicheren Schadens — Sachlage, die sich in immaterieller Weise auf jede Person auswirken kann — Fehlen eines ersatzfähigen Schadens — Antrag auf Erlass einer Anordnung)
C2402018DE4410120180504DE0049441441
Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 2018 — Abel u. a./Kommission
(Rechtssache T-197/17) ( 1 )
„(Außervertragliche Haftung — Umwelt — Annahme einer Verordnung über die Schadstoffemissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen durch die Kommission — Antrag auf Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden, die den Klägern entstanden sein sollen — Fehlen eines tatsächlichen und sicheren Schadens — Sachlage, die sich in immaterieller Weise auf jede Person auswirken kann — Fehlen eines ersatzfähigen Schadens — Antrag auf Erlass einer Anordnung)“2018/C 240/49Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Marc Abel (Montreuil, Frankreich) und die 1428 weiteren im Anhang des Beschlusses namentlich aufgeführten Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Assous)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Brakeland, M. Huttunen und A. Becker)
Gegenstand
Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz der Schäden, die den Klägern im Anschluss an den Erlass der Verordnung (EU) 2016/646 der Kommission vom 20. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) (ABl. 2016, L 109, S. 1) entstanden sein sollen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Marc Abel und die übrigen im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten.
( 1 ) ABl. C 151 vom 15.5.2017.
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