Rechtssache T-206/17: Beschluss des Gerichts vom 16. Mai 2018 — Argus Security Projects/Kommission und EUBAM Libya (Nichtigkeitsklage — Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Wettbewerbliches Verhandlungsverfahren — Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen — Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter — Umstände, die nach der Vergabe des Auftrags eintreten — Wesentliche Änderung der ursprünglichen Bedingungen des Auftrags — Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
C2402018DE4420120180516DE0050442452
Beschluss des Gerichts vom 16. Mai 2018 — Argus Security Projects/Kommission und EUBAM Libya
(Rechtssache T-206/17) ( 1 )
„(Nichtigkeitsklage — Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Wettbewerbliches Verhandlungsverfahren — Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen — Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter — Umstände, die nach der Vergabe des Auftrags eintreten — Wesentliche Änderung der ursprünglichen Bedingungen des Auftrags — Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)“2018/C 240/50Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Argus Security Projects Ltd (Limassol, Zypern) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Bontinck und Rechtsanwältin A. Guillerme)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, P. Aalto und L. Baumgart), Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Raoult)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung des EUBAM Libya vom 24. Januar 2017, mit der das von der Klägerin eingereichte Angebot im Hinblick auf die Vergabe des Auftrags über Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen des EUBAM Libya für ein integriertes Grenzmanagement in Libyen (Vertrag EUBAM-13-020) im wettbewerblichen Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt wurde und der Auftrag an die Garda World Ltd vergeben wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Argus Security Projects Ltd trägt die Kosten.
( 1 ) ABl. C 195 vom 19.6.2017.
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