27.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/36
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. September 2017 — Amplexor Luxembourg/Kommission
(Rechtssache T-211/17 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit))
(2017/C 402/48)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: Amplexor Luxembourg Sàrl (Bertrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-F. Steichen)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Estrada de Solà und O. Verheecke)
Gegenstand
Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV auf Erlass einstweiliger Anordnungen zum einen dahin, dass die Vollziehung der Entscheidung des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union vom 13. Februar 2017 im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Nr. 10651 ausgesetzt wird, soweit sie das Angebot des Konsortiums Jouve und Skrivanek an die erste Stelle reiht, und zum anderen dahin, dass der zwischen dem Amt für Veröffentlichungen und diesem Konsortium geschlossene Rahmenvertrag ausgesetzt wird
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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