27.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/37
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. September 2017 — António Conde & Companhia/Kommission
(Rechtssache T-244/17 R II)
((Einstweilige Anordnungen - Fischereifahrzeug - Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik - Zulässigkeit - Neue Tatsachen - Veränderte Umstände - Vorläufiger Rechtsschutz - Fehlendes Rechtsschutzinteresse))
(2017/C 402/49)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: António Conde & Companhia, SA (Gafanha de Nazaré, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. R. García-Gallardo Gil-Fournier)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet, A. Lewis und F. Moro)
Gegenstand
Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV auf Erlass einstweiliger Anordnungen, mit denen der Europäischen Kommission aufgegeben wird, zum einen die Portugiesische Republik nicht weiterhin unter Druck zu setzen, das Fischereifahrzeug Calvão von der Liste der unter portugiesischer Flagge fahrenden Schiffe, die zum Fischfang im NAFO-Regelungsbereich berechtigt sind, zu streichen, und zum anderen die Unterlagen über den Austausch zwischen der Kommission und den Vertretern Portugals betreffend den Ausschluss von Schiffen der Klägerin aus dem NAFO-Regelungsbereich zur Verfügung zu stellen
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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