26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/68
Beschluss des Gerichts vom 12. September 2018 — RE/Kommission
(Rechtssache T-257/17) (1)
(Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Stillschweigende Verweigerung des Zugangs - Erledigung - Ausdrückliche Verweigerung des Zugangs - Anpassung der Anträge - Art. 86 Abs. 4 Buchst. a und b der Verfahrensordnung - Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung - Unzulässigkeit)
(2018/C 427/90)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: RE (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Buchet und C. Ehrbar)
Gegenstand
Zum einen Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung einer stillschweigenden Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der der Zweitantrag des Klägers vom 20. Januar 2017 auf Zugang zu Dokumenten abgelehnt wurde, sowie des Beschlusses C(2017) 3718 final des Generalsekretärs der Kommission vom 24. Mai 2017, soweit damit der Zugang zu einer Notiz über die Einstellung des Klägers verweigert wurde, und zum anderen Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz der Schäden, die durch die Verweigerung des Zugangs zu diesen Dokumenten sowie durch die Verzögerung bei der Prüfung des Antrags auf Zugang zu diesen Dokumenten entstanden sein sollen
Tenor
1.
Der Antrag auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Europäischen Kommission, den Zweitantrag von RE vom 20. Januar 2017 auf Zugang zu Dokumenten abzulehnen, hat sich erledigt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 221 vom 10.7.2017.
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