12.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/30
Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2017 — Le Pen/Parlament
(Rechtssache T-284/17) (1)
((Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Institutionelles Recht - Mitglied des Europäischen Parlaments - Vorrechte und Befreiungen - Beschluss, die parlamentarische Immunität aufzuheben - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Teilweise Erledigung - Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage))
(2018/C 052/43)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Marion Anne Perrine Le Pen (Saint-Cloud, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: zunächst Rechtsanwalt M. Ceccaldi, dann Rechtsanwalt R. Bosselut)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Dean und S. Alonso de León)
Gegenstand
Antrag gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses P8_TA(2017)0056 des Parlaments vom 2. März 2017, mit dem die parlamentarische Immunität der Klägerin aufgehoben wird, sowie Antrag gemäß Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin entstanden sein soll
Tenor
1.
Der Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses P8_TA(2017)0056 des Europäischen Parlaments vom 2. März 2017, mit dem die parlamentarische Immunität von Frau Marion Anne Perrine Le Pen aufgehoben wird, hat sich erledigt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Frau Le Pen trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Parlament entstanden sind.
(1) ABl. C 231 vom 17.7.2017.