17.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/49
Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2018 — TE/Kommission
(Rechtssache T-392/17) (1)
((Nichtigkeitsklage - Einleitung einer externen Untersuchung durch das OLAF - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit))
(2018/C 328/66)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: TE (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bartončík)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und Z. Malůšková)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses, eine externe Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) einzuleiten, [vertraulich] (2), die gegen die Klägerin als Betroffene gerichtet ist und sich auf [vertraulich] bezieht
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
TE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 293 vom 4.9.2017.
(2) Nicht wiedergegebene vertrauliche Daten.
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