26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/68
Beschluss des Gerichts vom 20. September 2018 — Leino-Sandberg/Parlament
(Rechtssache T-421/17) (1)
(Zugang zu Dokumenten - Dokument über die Entscheidung, einem Dritten den vollständigen Zugang zu den Tabellen der Triloge zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europol und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/JI zu verweigern - Verweigerung des Zugangs - Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren - Offenlegung nach Klageerhebung - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung)
(2018/C 427/91)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Päivi Leino-Sandberg (Helsinki, Finnland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Brouwer und S. Schubert)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: C. Burgos, S. Alves und I. Anagnostopoulou)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses A(2016) 15112 des Europäischen Parlaments vom 3. April 2017, mit dem der Klägerin der Zugang zu dem an Herrn Emilio De Capitani gerichteten Beschluss A(2015) 4931 des Parlaments vom 8. Juli 2015 verweigert wurde
Tenor
1.
Die Klage von Frau Päivi Leino-Sandberg ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Anträge der Republik Finnland und des Königreichs Schweden auf Zulassung zur Streithilfe haben sich erledigt.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zulassung zur Streithilfe.
4.
Die Republik Finnland und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten. Ihnen wird eine Abschrift des vorliegenden Beschlusses übermittelt.
(1) ABl. C 293 vom 4.9.2017.
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