18.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/36
Beschluss des Gerichts vom 13. Dezember 2018 — Bowles/EZB
(Rechtssache T-447/17) (1)
((Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Einweisung in die Stelle eines Beraters des Präsidenten und des Koordinators des Rates beim Direktorium - Keine beschwerende Maßnahme - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage))
(2019/C 65/45)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Carlos Bowles (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: B. Ehlers und F. Malfrère im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 270 AEUV und Art. 50a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, gerichtet auf Aufhebung erstens der Entscheidung des Direktoriums der EZB vom 31. Januar 2017, Herrn S. in die Stelle eines Beraters des Präsidenten und des Koordinators des Rates beim Direktorium einzuweisen, zweitens der Entscheidung, den Kläger nicht in diese Stelle einzuweisen, und drittens der Entscheidung, dem Kläger nicht zu gestatten, sich um diese Stelle zu bewerben, sowie auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2.
Herr Carlos Bowles trägt die Kosten.
(1) ABl. C 347 vom 16.10.2017.
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