27.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/37
Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichts vom 26. September 2017 — Wall Street Systems UK/EZB
(Rechtssache T-579/17 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Lieferung eines Liquiditätsverwaltungssystems - Zurückweisung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2017/C 402/50)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Wall Street Systems UK Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Csaki)
Antragsgegnerin: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: C. Kroppenstedt und I. Köpfer sowie Rechtsanwälte U. Soltész und A. Neun)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung über die Zurückweisung des Rechtsbehelfs der Antragstellerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens 2016/S 093-165651
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Der Beschluss vom 29. August 2017 in der Rechtssache T-579/17 R wird aufgehoben.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Full & Egal Universal Law Academy