26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/71
Beschluss des Gerichts vom 18. September 2018 — eSlovensko/Kommission
(Rechtssache T-664/17) (1)
(Nichtigkeitsklage - Beihilfen - Feststellung von Unregelmäßigkeiten - Entscheidung der Kommission, mit der eine Verwaltungssanktion verhängt wird - Ausschluss für die Dauer von zwei Jahren von Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Gewährung von Beihilfen, die aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanziert werden - Erfassung in der Datenbank des Früherkennungs- und Ausschlusssystems - Anfechtung - Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit)
(2018/C 427/94)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: eSlovensko (Lučenec, Slowakei) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Fridrich)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac und L. Flynn)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 21. Juni 2017, mit dem die Verwaltungssanktion des Ausschlusses der Klägerin von Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Gewährung von Beihilfen, die aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden, für die Dauer von 24 Monaten verhängt und die Klägerin infolgedessen in der Datenbank des Früherkennungs- und Ausschlusssystems nach Art. 108 Abs. 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. 2012, L 298, S. 1) erfasst wurde
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die eSlovensko trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 424 vom 11.12.2017.
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