26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/72
Beschluss des Gerichts vom 28. September 2018 — M-Sansz/Kommission
(Rechtssache T-709/17) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Von Ungarn zugunsten von Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, durchgeführte Beihilfe - Vorprüfungsverfahren - Mutmaßliche Beschlüsse der Kommission, mit denen die Beihilfemaßnahme für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Begriff „Betroffener“ - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)
(2018/C 427/96)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Parteien
Klägerin: M-Sansz Kereskedelmi, Termelő és Szolgáltató Kft. (M-Sansz Kft.) (Pécs, Ungarn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Szabó)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Bottka und C. Georgieva-Kecsmar)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Beschlüsse, die die Kommission im Hinblick auf die Beschwerden SA.29432 — CP 290/2009 — Ungarn — Wegen diskriminierender Regelungen mutmaßlich rechtswidrige Beihilfe im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen und SA.45498 (FC/2016) — Beschwerde der OPS Újpest-lift Kft. im Zusammenhang mit zwischen 2006 und 2012 gewährten staatlichen Beihilfen für Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, erlassen haben soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die M-Sansz Kereskedelmi, Termelő és Szolgáltató Kft. (M-Sansz Kft.) trägt die Kosten.
(1) ABl. C 437 vom 18.12.2017.
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