26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/73
Beschluss des Gerichts vom 28. September 2018 — Lux-Rehab Non-Profit/Kommission
(Rechtssache T-710/17) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Von Ungarn zugunsten von Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, durchgeführte Beihilfe - Vorprüfungsverfahren - Mutmaßliche Beschlüsse der Kommission, mit denen die Beihilfemaßnahme für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Begriff „Betroffener“ - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)
(2018/C 427/97)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Parteien
Klägerin: Lux-Rehab Foglalkoztató Non-Profit Kft. (Lux-Rehab Non-Profit Kft.) (Szombathely, Ungarn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Szabó)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Bottka und C. Georgieva-Kecsmar)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Beschlüsse, die die Kommission im Hinblick auf die Beschwerden SA.29432 — CP 290/2009 — Ungarn — Wegen diskriminierender Regelungen mutmaßlich rechtswidrige Beihilfe im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen und SA.45498 (FC/2016) — Beschwerde der OPS Újpest-lift Kft. im Zusammenhang mit zwischen 2006 und 2012 gewährten staatlichen Beihilfen für Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, erlassen haben soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Lux-Rehab Foglalkoztató Non-Profit Kft. (Lux-Rehab Non-Profit Kft.) trägt die Kosten.
(1) ABl. C 437 vom 18.12.2017.
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