4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/64
Beschluss des Gerichts vom 14. November 2018 — Spinoit/Kommission u. a.
(Rechtssache T-711/17) (1)
((Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Rechtsakt des Sektionsleiters der Delegation der Union in Algerien im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags - Beschluss, mit dem um die Ersetzung des Klägers als Sachverständiger ersucht wird - Auflösung des Vertrags zwischen der Gesellschaft, an die der Auftrag vergeben wurde, und dem Kläger infolge dieses Beschlusses - Keine Beklagteneigenschaft - Nicht anfechtbare Handlung - Kein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Kausalzusammenhang - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage))
(2019/C 44/83)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bernard Spinoit (Charleroi, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Hansen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: A. Aresu), Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und R. Spac), Delegation der Europäischen Union in Algerien
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Schreibens vom 3. August 2017, mit dem um die Ersetzung des Klägers als Sachverständiger im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags ersucht wurde, und Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge dieses Beschlusses entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Bernard Spinoit trägt die Kosten.
(1) ABl. C 13 vom 15.1.2018.
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