4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/65
Beschluss des Gerichts vom 6. November 2018 — Chioreanu/ERCEA
(Rechtssache T-717/17) (1)
((Nichtigkeitsklage - ERCEA - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ - Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Überprüfung einer Bewertung des Forschungsvorschlags - Beschwerde vor der Kommission - Ablehnung der Verwaltungsbeschwerde - Falsche Bezeichnung des Beklagten - Verpflichtungsantrag - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2019/C 44/84)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Parteien
Kläger: Nicolae Chioreanu (Oradea, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D.-C. Rusu)
Beklagte: Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (Prozessbevollmächtigte: F. Sgritta und M. E. Chacón Mohedano)
Gegenstand
Erstens Antrag nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung zum einen der Entscheidung der ERCEA vom 23. März 2017 über die Ablehnung des Antrags auf Überprüfung der Bewertung des Forschungsvorschlags Nr. 741797-NIP, ERC-2016-ADG „New and Innovative Powertrain — NIP“ und zum anderen des Beschlusses C(2017) 5190 final der Kommission vom 27. Juli 2017 über die Ablehnung der vom Kläger nach Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. 2003, L 11, S. 1), erhobenen Verwaltungsbeschwerde und zweitens Antrag, die ERCEA zu verpflichten, die Bewertung des vorgenannten Forschungsvorschlags zu überprüfen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Nicolae Chioreanu trägt die Kosten.
(1) ABl. C 13 vom 15.1.2018.
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