26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/74
Beschluss des Gerichts vom 18. September 2018 — Dreute/Parlament
(Rechtssache T-732/17) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Abordnung im dienstlichen Interesse - Versetzung - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Teilweise Erledigung - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
(2018/C 427/100)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Olivier Dreute (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Darie und R. Ignătescu)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretärs des Parlaments vom 30. Januar 2017, den Kläger innerhalb des Parlaments zu versetzen, der Entscheidung des Präsidenten des Parlaments vom 20. Juli 2017 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers und, soweit erforderlich, der Entscheidung des Generalsekretärs des Parlaments vom 12. Juli 2017, den Kläger im dienstlichen Interesse zur Europäischen Kommission abzuordnen, sowie auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen, soweit mit ihr die Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2017 beantragt wird.
2.
Der Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretärs des Parlaments vom 30. Januar 2017 und der Entscheidung vom 20. Juli 2017 über die Zurückweisung der Beschwerde von Herrn Olivier Dreute gegen die erstgenannte Entscheidung hat sich erledigt.
3.
Der Schadensersatzantrag wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
4.
Herr Dreute trägt die Kosten.
(1) ABl. C 13 vom 15.1.2018.
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