27.8.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/36
Beschluss des Gerichts vom 26. Juni 2018 — Kerstens/Kommission
(Rechtssache T-757/17) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren - Durchführung eines Rechtsmittelurteils des Gerichts - Rücknahme der Entscheidung, mit der ein Verweis verhängt wurde - Wiederaufnahme der Disziplinarverfahren, die der aufgehobenen Strafe zugrunde liegen - Anfechtungsklage - Nicht beschwerende Maßnahme - Schadensersatzklage - Nichteinhaltung des Vorverfahrens - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2018/C 301/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Petrus Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Mongin und R. Striani)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der beiden Vermerke der Kommission vom 27. März bzw. 6. April 2017 und auf Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger durch die Folgen und die Dauer der Disziplinarverfahren CMS 15/017 und CMS 12/063 entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Petrus Kerstens trägt die Kosten.
(1) ABl. C 32 vom 29.1.2018.
Full & Egal Universal Law Academy