26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/75
Beschluss des Gerichts vom 24. September 2018 — Estampaciones Rubí/Kommission
(Rechtssache T-775/17) (1)
(Nichtigkeits- und Untätigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile, die von einer Gebietskörperschaft eines Mitgliedstaats gewährt werden - Für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilferegelung - Durchführung der Entscheidung - Verpflichtung, die individuelle Situation der Empfänger zu überprüfen - Keine Stellungnahme der Kommission - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)
(2018/C 427/101)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Estampaciones Rubí, SAU (Vitoria-Gasteiz, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Armesto Macías und K. Caminos García)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und P. Němečková)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Beschlüsse der Kommission, die im Dokument „Steuersachen im Baskenland — Vertragsverletzungsverfahren 2007/2215 (Álava). Informelle Mitteilung in Beantwortung des Schreibens vom 7. November (Álava)“ vom 4. Dezember 2012 und im Dokument „Steuersachen im Baskenland — Vertragsverletzungsverfahren 2007/2215 (Álava). Informelle Mitteilung in Beantwortung der Schreiben vom 22. Februar sowie 4. und 12. März 2013 (Álava)“ vom 26. März 2013 enthalten sein sollen, sowie, hilfsweise, Klage nach Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, den von der Klägerin in ihrem Schreiben vom 28. Juli 2017 gestellten Antrag zu verbescheiden.
Tenor
1.
Die Klage wird in vollem Umfang als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Estampaciones Rubí, SAU trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 32 vom 29.1.2018.
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