4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/67
Beschluss des Gerichts vom 15. November 2018 — Intercontact Budapest/Übersetzungszentrum
(Rechtssache T-809/17) (1)
((Nichtigkeitsklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Einstufung eines Bieters im Kaskadenverfahren - Klagefrist - Verspätung - Unzulässigkeit))
(2019/C 44/88)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Parteien
Klägerin: Intercontact Budapest Fordító és Pénzügyi Tanácsadó Kft. (Intercontact Budapest Kft.) (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Subasicz)
Beklagter: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Garnier und G. Bukodi)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Beschlüsse des Übersetzungszentrums vom 10. Juli 2017, mit denen die Klägerin am Ende der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge FL/GEN 16-01 und FL/GEN 16-02 auf den zweiten bzw. dritten Platz der Liste der für den Abschluss von Mehrfach-Rahmenverträgen geeigneten Bieter gesetzt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 72 vom 26.2.2018.
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