19.3.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/42
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. Januar 2018 — Seco Belgium und Vinçotte/Parlament
(Rechtssache T-812/17 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Rücknahme der angefochtenen Handlung - Teilweise Erledigung - Antrag auf eine Anordnung - Fehlende Dringlichkei))
(2018/C 104/55)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerinnen: Seco Belgium (Brüssel, Belgien), Vinçotte (Vilvoorde, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Delvaux und R. Simar)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: P. López-Carceller und Z. Nagy)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Parlaments vom 1. Dezember 2017, das von den Antragstellerinnen im Rahmen der Ausschreibung 06D 20/2017/M005, „Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolle und technischen Gutachten im Rahmen von Beschaffungen, Projekten und Gebäudearbeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel“, eingereichte Angebot abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben sowie auf Erlass einer Anordnung gegen das Parlament.
Tenor
1.
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2017, das von Seco Belgium und Vinçotte im Rahmen der Ausschreibung 06D 20/2017/M005, „Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolle und technischen Gutachten im Rahmen von Beschaffungen, Projekten und Gebäudearbeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel“, eingereichte Angebot abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, hat sich erledigt.
2.
Im Übrigen wird der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen.
3.
Der Beschluss vom 21. Dezember 2017, Seco Belgium und Vinçotte/Parlament (T-812/17 R), wird aufgehoben.
4.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.