8.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 131/47
Beschluss des Gerichts vom 8. Februar 2019 — Schokker/EASA
(Rechtssache T-817/17) (1)
(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - EASA - Einstellung - Auswahlverfahren - Aufnahme des Klägers in die Reserveliste - Rücknahme des an den Kläger gerichteten Einstellungsangebots - Haftung - Fehlen eines rechtswidrigen Verhaltens der EASA - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
(2019/C 131/54)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Boudewijn Schokker (Hoofddorp, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit (Prozessbevollmächtigte: S. Rostren und F. Pavesi im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens der EASA im Auswahlverfahren zur Einstellung eines Vertragsbediensteten entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Boudewijn Schokker trägt die Kosten.
(1) ABl. C 63 vom 19.2.2018.
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