20.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 86/30
Klage, eingereicht am 17. Januar 2017 — LA Superquimica/EUIPO — D-Tack (D-TACK)
(Rechtssache T-24/17)
(2017/C 086/39)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: LA Superquimica, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Canela Giménez)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: D-Tack GmbH (Hüttlingen, Germany)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionswortmarke „D-TACK“ — Anmeldung Nr. 9 650 847.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. November 2016 in der Sache R 1983/2015-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des EUIPO vom 15. November 2016 aufzuheben;
—
dem EUIPO und jedem, der der Klage entgegentritt, die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Die Beschwerdekammer habe die von ihr vorgelegten Sitadex-Auszüge über die spanischen Marken Nrn. 2515958, 2516679, 2542249, 2591412 und 2668711 nicht berücksichtigt;
—
Die Beschwerdekammer habe den von ihr vorgelegten Benutzungsnachweis vorgelegten nicht berücksichtigt.
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