13.3.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 78/37
Klage, eingereicht am 20. Januar 2017 — Skyleader/EUIPO — Sky International (SKYLEADER)
(Rechtssache T-34/17)
(2017/C 078/51)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Skyleader a.s. (Ústí nad Labem, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Malmstedt)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sky International AG (Zug, Schweiz)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandsteil „SKYLEADER“ — Unionsmarke Nr. 6 347 827.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. November 2016 in der Sache R 805/2016-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung Nr. 11084 C der Nichtigkeitsabteilung und die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO und Sky International die Kosten sowohl des Verfahrens vor dem Gericht als auch vor dem EUIPO aufzuerlegen.
Klagegründe
—
Verstoß gegen das Unionsrecht und gegen wesentliche Verfahrensmaßnahmen des Unionsrechts;
—
Verstoß gegen die Grundsätze der guten und ordnungsgemäßen Verwaltung;
—
Verstoß gegen Regel Nr. 45 Abs. 5 der Verordnung Nr. 2868/95.
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