10.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/29
Klage, eingereicht am 14. April 2017 — L/Parlament
(Rechtssache T-59/17)
(2017/C 221/41)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: L (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin I. Coutant Peyre)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des Europäischen Parlaments, ihn zu entlassen, die am 24. Juni 2016 ergangen ist und ihm am 25. Juli 2016 zugestellt wurde, aufzuheben,
—
das Europäische Parlament zum Ersatz des immateriellen Schadens in Höhe von 100 000 Euro zu verurteilen und
—
dem Europäischen Parlament die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger acht Klagegründe geltend.
1.
Verstoß gegen den Grundsatz des Schutzes von Hinweisgebern nach den Art. 22a und 22b des Beamtenstatuts sowie Art. 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung.
2.
Begründungsmangel.
3.
Offensichtlicher Beurteilungsfehler.
4.
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
5.
Verletzung der Sorgfaltspflicht.
6.
Nichtbeantwortung seines Beistandsantrags durch das Europäische Parlament, Verstoß gegen die Verteidigungsrechte, Verstoß gegen das Recht auf eine friedliche Beilegung des Rechtsstreits.
7.
Verstoß gegen das Recht auf Zugang zu Dokumenten.
8.
Ermessensmissbrauch.
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