10.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 112/41
Klage, eingereicht am 3. Februar 2017 — RS/Kommission
(Rechtssache T-73/17)
(2017/C 112/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: RS (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des Prüfungsausschusses von 11. April 2016, mit der die Bewerbung des Klägers zu dem internen Auswahlverfahren COM/02/AST/16 abgelehnt wurde, aufzuheben;
—
die Europäische Kommission zu verurteilen, an ihn 5 000 Euro als Ersatz seines immateriellen Schadens zu zahlen;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger einen Klagegrund geltend, mit dem er die Verletzung des Art. 27 Abs. 1 des Beamtenstatuts rügt.
Er erhebt die Einrede der Rechtswidrigkeit der Bekanntmachung des streitigen internen Auswahlverfahrens, da dieses eine Zulassungsbedingung vorsehe, mit der Bedienstete auf Zeit, die sich in den 12 Monaten vor der letztmöglichen Einreichung von Bewerbungen nicht im aktiven Dienst, in Beurlaubung zum Wehrdienst, in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen oder in Abordnung befänden, vom Auswahlverfahren ausgeschlossen seien.
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