10.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 112/43
Klage, eingereicht am 6. Februar 2017 — Steiniger/EUIPO — ista Deutschland (IST)
(Rechtssache T-80/17)
(2017/C 112/59)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Ingo Steiniger (Nümbrecht, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Schulze Horn)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ista Deutschland GmbH (Essen, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Kläger
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „IST“ — Anmeldung Nr. 10 673 812
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Dezember 2016 in der Sache R 2242/2015-5
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des EUIPO vom 24.09.2015 aufzuheben;
—
die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch im vollen Umfang zurückgewiesen wird;
—
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallene Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung von Art. 8 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verletzung von Regel 20 Abs. 6 der Verordnung Nr. 2868/95.
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