24.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 129/21
Klage, eingereicht am 10. Februar 2017 — RT/Parlament
(Rechtssache T-98/17)
(2017/C 129/34)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: RT (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Klage für zulässig zu erklären,
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 30. Juni 2016, mit der ein ärztliches Attest abgelehnt wurde, und — soweit erforderlich — die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 13. Januar 2017, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben und
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend.
1.
Verstoß gegen Art. 59 des Beamtenstatuts und Art. 2 der internen Regeln.
2.
Offensichtlicher Beurteilungsfehler sowie Verstoß gegen Art. 59 des Beamtenstatuts und Art. 2 der internen Regeln.
3.
Verstoß gegen Art. 59 des Beamtenstatuts und Art. 2 der internen Regeln, unzureichende Begründung und Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.
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